Fachschaft Chemie, Biologie und NaWiTec

Die gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft

Entnommen dem Hochschulzukunftsgesetz NRW (HZG NRW) Artikel 1 Teil 5 Kapitel 1 §53

  1. die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen
  2. die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes zu vertreten
  3. an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen, mitzuwirken
  4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern
  5. fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen; dabei sind mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern zu berücksichtigen
  6. kulturelle Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen
  7. den Studierendensport zu fördern
  8. überörtliche und internationale Studierendenbeziehungen zu pflegen.

 

 

Satzung des Fachschaftsrates und der Fachschaftsabteilungen

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